Die Besetzung erfolgt zunächst in Form eines befristeten Probearbeitsverhältnisses nach §3 Abs. 2 Satz 1 TVK.
Vergütung nach TVK B
Probespiel am 16. März 2023.
Hinweis: Es werden beide Bogenhaltungen akzeptiert.
Fahrtkosten zum Probespiel können Bewerber/innen, die in einem Arbeitsverhältnis nach TVK stehen, entsprechend der Maßgabe der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO) erstattet werden.
Darüber hinaus werden Fahrtkosten erst ab Erreichen der 2. Runde bis zu einer Höhe von maximal EUR 75,- erstattet.
Ein klassisches Konzert, 1. Satz mit Kadenz
Verdi: Otello
Mozart: Sinfonie Nr. 40, 1.Satz
Mozart: Ouvertüre zur Zauberflöte
Beethoven: 3. Sinfonie, 3.Satz,
Beethoven: 5 Sinfonie, 3.Satz
Beethoven: 9., rezitativ
Smetana: Die verkaufte Braut
Strauss: Ein Heldenleben
Mahler: Sinfonie Nr. 2, 1.Satz