Informationen zum Studiengang
Informationen zum Studiengang Master of Arts Vermittlung finden Sie unter https://www.hfmt-koeln.de/studiengaenge/master-of-arts/master-of-arts-tanzwissenschaft/
Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse: Studienbewerber*innen, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen vor Beginn des Studiums an der Hochschule für Musik und Tanz Köln nachweisen, dass sie über die für ihren Studiengang erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse verfügen. Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage eines Zertifikates Deutsch Niveaustufe A2 (250-300 Unterrichtsstunden). Sollte bei Studienbewerbung das Zertifikat Deutsch A2 oder ein gleichwertiges Zertifikat noch nicht vorliegen, so ist bis zur Einschreibung nachzuweisen, dass Grundkenntnisse der deutschen Sprache von mindestens 150 Unterrichtsstunden absolviert werden oder wurden.
Nachweis der englischen Sprachkenntnisse: Studienbewerber*innen, die ihre Studienqualifikation nicht an einer englischsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen vor Beginn des Studiums an der Hochschule für Musik und Tanz Köln nachweisen, dass sie über die für ihren Studiengang erforderlichen englischen Sprachkenntnisse verfügen. Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage eines Zertifikates Englisch (Cambridge Certificate oder TOEFL) Niveaustufe A2 (250-300 Unterrichtsstunden). Sollte bei Studienbewerbung das Zertifikat Englisch A2 oder ein gleichwertiges Zertifikat noch nicht vorliegen, so ist bis zur Einschreibung nachzuweisen, dass Grundkenntnisse der englischen Sprache von 100-150 Unterrichtsstunden absolviert werden oder wurden.
Vorauswahl:
Aufgrund der eingereichten Bewerbungsunterlagen trifft die Eignungsprüfungskommission eine Auswahl der Bewerber*innen, die zur Eignungsprüfung eingeladen werden, die am Zentrum für zeitgenössischen Tanz der Hochschule für Musik und Tanz in Köln stattfindet. Eine Anwesenheit über den gesamten Verlauf der Eignungsprüfung ist Voraussetzung, um im finalen Auswahlverfahren über einen tatsächlichen Studienplatz entscheiden zu können.
Bei der Zulassung zur Eignungsprüfung werden folgende Kriterien herangezogen:
- die Abschlussnote des fachlich einschlägigen grundständigen Studiums gemäß § 3 Absatz 3
- die in den eingereichten Unterlagen (Motivationsschreiben und Konzeptskizze demonstrierte Qualität der je eigenen tänzerischen,tanzkünstlerisch-choreographischen, körperlich-leiblichen Praxis und die Fähigkeit, diese zu vermitteln und zu reflektieren.
Eignungsprüfung:
Die Eignungsprüfung besteht aus:
- der Teilnahme an einer Einheit körperlicher Praxis,
- der Durchführung eines Formates, in welchem diverse Vermittlungsstrategien und -weisen zur Anwendung kommen können. Die*der Bewerber*in kann frei wählen, ob es sich hierbei z.B. um eine praktisch-vermittelnde Auseinandersetzung mit einer spezifischen Bewegungspraxis, um ein performatives Format, ein Trainingsformat, ein interdisziplinäres Format, ein Format an der Schnittstelle von Theorie und Praxis o.ä. handelt und in diesem Sinne einen eigenen Zugang dahingehend skizzieren, mit welchem Mitteln und auf welche Weise Vermittlung stattfindet. Inhalte können vielfältig z.B. durch das vermittelnde Teilen mit einer Gruppe oder durch Adressieren an eine Zuschauerschaft angewandt und vorgestellt werden.
- einem kollaborativen, gruppenorientierten Format,
- einem Format an der Schnittstelle von Theorie und Praxis,
- einem Gespräch mit der Kommission.
Vorherige Studienzeiten
Geben Sie bitte alle bisherigen bzw. jetzigen Studiengänge und Abschlüsse an Hochschulen/Universitäten an.
ein Motivationsschreiben (max. 2 DIN A 4 Seiten, in deutscher o englischer Sprache) aus dem
• die eigene tänzerische und/oder tanzkünstlerisch-choreographische und/oder tanzvermittelnde Selbstpositionierung hervorgehen werden und in dem Arbeits- und Interessensschwerpunkte formuliert werden
• aus dem das persönliche Anliegen an das Studium hervorgeht. Das kann z.B. ein spezifisches Forschungsfeld, eine Forschungsfrage oder der Erwerb spezifischer Kompetenzen im Kontext von tanzkünstlerisch-vermittelnder Praxis sein
sowie
ein Konzept (max. 1 DIN A 4 Seite), in welchem die*der Bewerber*in ein frei wählbares Vermittlungsformat vorstellt. Das Konzept soll Angaben zum Format enthalten, Angaben dahingehend, wie sich die*der Bewerber*in als Vermittelnde*r innerhalb des Formates selbst positioniert und welche Funktion sie*er als Vermittelnde*r darin einnimmt, zum Kontext, in welchem das Format stattfindet, zum methodischen Vorgehen und zu den Inhalten, die Gegenstand des Vermittlungsformates sind, enthalten. Aus dem Konzept soll außerdem hervorgehen, auf welche Ressourcen (z.B. spezifische Körperpraktiken, künstlerische Methoden, Arbeitsweisen von Künstler*innen, wissenschaftliche Literaturverweise) die*der Bewerber*in zurückgreift.