Vacancies

46-2022 Oboistin / Oboist (w/m/d) (1) – Permanent

  • Vacancy Data

  • Institution
    Landespolizeiorchester Hessen
  • Full description
    46-2022 Oboistin / Oboist (w/m/d) (1) – Permanent
  • Number of positions
    1
  • Type
    Permanent
  • Job share
    100%
  • Duration / Start
    April 1, 2023
  • Salary
    E8 Tarifvertrag Hessen (TV-H)
  • Application deadline
    Closed
  • Additional notes

    Beim Hessischen Bereitschaftspolizeipräsidium, künftig Hessisches Polizeipräsidium Einsatz (HPE) in Mainz-Kastel

    ist beim Landespolizeiorchester Hessen zum 01.04.023 nachfolgend aufgeführte unbefristete Stelle als

    Oboistin / Oboist (w/m/d)

    Kennziffer 46-2022

    zu besetzen

    Der Beschäftigungsumfang beträgt 100 % (40 Stunden / Woche). Die Einstellung erfolgt in der Entgeltgruppe 8 des TV-H. 

    Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Musikerinnen und Musiker nach langjähriger Tätigkeit in der Entgeltgruppe 8 oder einer entsprechenden Tätigkeit außerhalb des Geltungsbereichs, in die Entgeltgruppe 9A einzugruppieren.


    Die Einstellung setzt ein Probespiel voraus. Dieses wird voraussichtlich im Monat März 2023 stattfinden. Die Orchesterstellen werden im Vorfeld bekannt gegeben.


    Ihre Aufgaben:

    Das Aufgabenspektrum umfasst die Mitwirkung im Großen Blasorchester und die Mitwirkung und ggf. Leitung in Kammermusik - Besetzungen. 


    Anforderungen:

    A-Kriterien – diese müssen erfüllt sein:

    • ein einschlägiges, abgeschlossenes Musik-Hochschulstudium im Fach Oboe

    • Nebeninstrument erwünscht

    • die Bereitschaft zu Diensten an Wochenenden und das Tragen entsprechender Uniform

    • Die Bereitschaft zu landesweiten Dienstreisen

    • ein hohes Maß an Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Einsatzbereitschaft, 

    Zuverlässigkeit sowie Flexibilität 

    • gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Sprachlevel B2)


    Das bieten wir Ihnen:

    • ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst

    • ein sehr gutes Betriebsklima und Mitarbeit in einem motivierten Team

    • flexible, familienfreundliche Arbeitszeiten

    • betriebliche Altersvorsorge

    • Kinderzulage

    • Jahressonderzahlung

    • Zuschuss zu Vermögenswirksamen Leistungen (VWL)

    • Fort- und Weiterbildung

    • ein kostenfreies Landesticket, mit dem die Beschäftigten des Landes Hessen, zunächst befristet bis 31.12.2024, im gesamten Land Hessen kostenfrei den öffentlichen Personennahverkehr nutzen können


    Ansprechpartner:

    Bei Fachfragen steht Ihnen der Leiter des Landespolizeiorchesters Herr Laszlo Szabo (Tel. 06134 / 602 - 6550 oder Mobil 0172 / 3910919) zur Verfügung. Bei Fragen zum Auswahlverfahren können Sie sich an Herrn Chada (Tel 06134 / 602 - 4333) wenden.


    Was noch wichtig ist:

    Voraussetzung für eine Tätigkeit bei der Hessischen Bereitschaftspolizei ist die Bereitschaft zur Mitwirkung an einer Zuverlässigkeitsüberprüfung zum Schutz staatlicher Einrichtungen und Veranstaltungen gemäß § 13 a Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG). Hierzu ist die in der Ausschreibung gespeicherte Anlage „Erklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung“ (im Bewerbungsportal unterhalb des Ausschreibungstextes bzw. unter dem Reiter „Anlagen“) auszufüllen und umgehend zusammen mit einem aktuellen Ausweisdokument (beidseitige Kopie Personalausweis bzw. Reisepass) in Ihrem Bewerberprofil hochzuladen. 


    Allgemeine Hinweise:

    Bitte senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bis spätestens 28.02.2023 ausschließlich online über stellensuche.hessen.de an das Hessische Bereitschaftspolizeipräsidium.

    Es können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die alle erforderlichen Unterlagen enthalten. Bitte erstellen Sie hierzu ein vollständiges Bewerberprofil und laden die Bewerbungsunterlagen innerhalb des Bewerbungsvorganges hoch.


    Es werden für das Auswahlverfahren folgende Unterlagen benötigt:

    • Anschreiben mit Angaben zum Nebeninstrument

    • Tabellarischer Lebenslauf

    • Nachweis über Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss 

    • Arbeitszeugnisse

    • Teilnahmebescheinigungen für Fort- und Weiterbildungen

    • ggfs. Nachweis über geforderte Deutschkenntnisse

    • ggfs. Nachweis über Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis

    • ggfs. Nachweis über eine vorliegende Behinderung / Schwerbehinderung

    • Zuverlässigkeitsüberprüfung (mit der beidseitigen Kopie eines gültigen Ausweisdokuments) 

    • ggfs. Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte


    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hessischen Landesverwaltung werden gebeten, sich über das Service-Portal zu bewerben und neben der Abgabe der vollständigen Bewerbungsunterlagen ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakte durch die Personalverwaltung des Hessischen Bereitschaftspolizeipräsidiums zu erklären. Hierzu ist die in der Ausschreibung gespeicherte Anlage „Einverständniserklärung Einsichtnahme PA“ (im Bewerbungsportal unterhalb des Ausschreibungstextes bzw. unter dem Reiter „Anlagen“) auszufüllen und in Ihrem Bewerberprofil hochzuladen.


    Verspätet eingehende Bewerbungen haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung. Nicht berücksichtigte Bewerberinnen und Bewerber erhalten nach Abschluss des Auswahlverfahrens eine Nachricht. 


    Nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz besteht für die hiesige Behörde eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Daher sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht. 


    Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich, die vollständige Besetzung der Stelle muss jedoch gewährleistet sein.


    Das Hessische Bereitschaftspolizeipräsidium fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern und unterstützt grundsätzlich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten und ist mit dem Gütesiegel „Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“ zertifiziert.


    Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind.


    Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung im Rahmen der entsprechenden Bestimmungen besonders berücksichtigt.


    Eine datenschutzgerechte Vernichtung Ihrer Bewerbungsunterlagen bis sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens wird zugesichert.


    Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (GDSIG) sowie Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/649 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 

    25. Mai 2018 (Datenschutz-Grundverordnung).


  • Mandatory pieces

    Die Orchesterstellen werden im Vorfeld bekannt gegeben.