Anfallende Reisekosten und sonstige Vorstellungskosten werden nicht erstattet. Die Münchner Symphoniker e.V. unterliegen nicht dem Tarifvertrag für Musiker in Kulturorchestern. Daher besteht auch kein tarifvertraglicher Anspruch auf die Erstattung von Reisekosten und sonstigen Vorstellungskosten.
Was hat Sie dazu bewogen, sich bei den Münchner Symphonikern zu bewerben?